In einem
Urteil des niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts wurde im November dieses Jahres
festgelegt, dass für einen PC der ausschließlich gewerblich genutzt wird, keine
Rundfunkgebühren
zu zahlen sind. Voraussetzung dafür ist, dass der Rundfunkteilnehmer bereits in seiner Privatwohnung
Rundfunkgebühren für die dort betriebenen Rundfunkempfangsgeräte entrichtet.
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